work you out
● Schneller ● stärker ● explosiver
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Algemeine Geschäftsbedingungen von work you out
§ 1 Allgemeines
Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
§ 2 Leistungsgegenstand
I. Stefan Hartmann verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen des vereinbarten Trainingsprogramms.
II. Stefan Hartmann übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.
III. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Training
I. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
II. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit richtet sich nach der Wahl des Programms (siehe Programm & Preisliste). Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
§ 4 Zahlungsbedingungen
I. Der Klient erhält von Stefan Hartmann eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
II. Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt zum Monatsende.
III. Der Preis der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
§ 5 Haftung
I. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
II. Gegenüber dem Klienten schließt Stefan Hartmann jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschäden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
III. Nimmt der Klient die Leistungen von Stefan Hartmann vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Stefan Hartmann übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
IV. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfalle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
V. Stefan Hartmann haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkaltungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
VI. Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisung des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
VII. Eine genauere Haftungsausschlusserklärung wird vor Beginn des 1. Trainings ausgehändigt und ist von Seiten des Klienten zu unterschreiben.
VIII. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Stefan Hartmann.
§ 7 Verhinderung
I. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 1 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Stefan Hartmann kann bei Verhinderung bis zu 1 Stunde vor Trainingsbeginn ohne Ansprüche von Seiten des Klienten das Training absagen. Sollte die Absage unter einer Stunde liegen hat der Klient Anspruch auf einen Trainingsgutschein für eine Trainingseinheit.
§ 8 Datenschutz
I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von Stefan Hartmann gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung der Leistung verwendet.
II. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.
§ 9 Geheimhaltung
I. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Stefan Hartmann Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
II. Stefan Hartmann hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
I. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
III. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 11 Sporttauglichkeit
I. Der Kunde versichert, sportgesund zu sein.
II. Uber plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient Stefan Hartmann sofort unterrichten.
III. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt.
§ 12 Schlussbestimmungen
I. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
III. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
II. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.